Da das MRT mit starken Magnetfeldern arbeitet, darf eine Untersuchung nicht durchgeführt werden, wenn:
- Der Patient einen Herzschrittmacher trägt, da dieser durch das Magnetfeld gestört oder funktionsunfähig werden kann.
- Künstliche Herzklappen vorhanden sind. (Einige Klappenmodelle sind MRT-tauglich, bitte fragen Sie bei Ihrem Operateur nach.)
- Der Patient einen Cardio-Defibrilator (ICD) trägt.
- Ein Innenohrimplantat (Cochlea-Implantat = Hörprothese für Gehörlose) vorhanden ist. Hier ggf. beim Hersteller oder Operateur nach Magnetfeldkompatibilität nachfragen.
- Eine fest implantierte Schmerzmittelpumpe vorhanden ist – externe Pumpen müssen zur Untersuchung abgelegt werden.
- Patienten einen bestimmten Ventrikelshunt haben oder einen Neurostimmulator oder eine Insulinpumpe tragen.
- Bei Metallsplittern im Auge.
- Patienten einen magnetisch fixierten Zahnersatz tragen (falls dieser Zahnersatz nicht entfernt werden kann).
- Patientinnen im ersten Drittel der Schwangerschaft.
Ein schädlicher Effekt auf den Fötus ist bisher zwar nicht nachgewiesen, dennoch sollte eine Untersuchung nur in Ausnahmefällen und aus lebenswichtigem Grund erfolgen. Auf die Gabe eines Kontrastmittels wird außer bei lebensbedrohlichen Situationen während der Schwangerschaft immer verzichtet.